Aktuelles bei bau-technik-barth

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Baugenehmigung

03.05.2022

Ihr Weg zum eigenen Terrassendach oder Wintergarten führt Sie an den Genehmigungspflichten der Behörden vorbei.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Es gibt jedoch Bundesland und Kantonspezifische Ausnahmen.

Beachten Sie auch wenn Sie von der Genehmigungspflicht befreit sind, unterliegen Sie trotzdem den lokalen Bauvorschriften. (Höhe, Abstand zum Nachbar...)

Unter den folgenden Links können Sie sich bereits vorab informieren.

Baden-Würtemberg: https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000753

Bayern: https://www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/verfahrensfreiebauvorhaben/index.php

Österreich: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/bauen/Seite.2260200.html

Schweiz: Unterscheidet sich stark Kantonspezifisch. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer lokalen Baubehörde.

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